VPI-Rechner Österreich – Valorisierung & Wertsicherung berechnen

    Berechnen Sie in Sekunden die Valorisierung eines wertgesicherten Betrags anhand des Verbraucherpreisindex — mit der aktuellen Basis VPI 2025 = 100 und allen älteren Indexbasen der Statistik Austria.

    Ihre Angaben

    €

    Vertragsbeginn oder letzte Anpassung

    Monat, für den valorisiert wird

    %

    Datenstand: Juli 2026 (Stand der Datenpflege: August 2026). Quelle: Statistik Austria.

    Valorisierter Betrag

    € 1.186,57

    +€ 286,57 · +31,84 %

    € 900,00 × 1,3184

    Indexveränderung 31,84 % · Jänner 2021 → Juli 2026

    Hinweis: Für Juli 2026 liegt derzeit ein vorläufiger Indexwert vor. Die Statistik Austria bestätigt Monatswerte üblicherweise im Folgemonat – das Ergebnis kann sich dadurch geringfügig ändern.

    Auswirkung

    • Bisheriger Betrag€ 900,00
    • Differenz+€ 286,57
    • Differenz pro Jahrbei monatlicher Zahlung+€ 3.438,84

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    Was berücksichtigt dieser Rechner nicht?

    Der Rechner bildet die klassische Wertsicherung anhand des Verbraucherpreisindex ab. Nicht automatisch berücksichtigt werden abweichende Vertragsklauseln, Richtwert- und Kategoriemietzinse nach dem Mietrechtsgesetz, die gesetzlichen Erhöhungsbeschränkungen für Wohnungsmieten nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz, Umsatzsteuer sowie Sonderindizes wie der Baukostenindex oder der harmonisierte Verbraucherpreisindex. Das Ergebnis zeigt daher die rein rechnerische Valorisierung – bei Wohnungsmieten kann der zulässige Betrag niedriger sein.

    Wohnungsmieten: das Mieten-Wertsicherungsgesetz

    Warum Ihr Ergebnis bei einer Wohnungsmiete abweichen kann

    Für wertgesicherte Wohnungsmietverträge im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (einschließlich der Fälle des § 1 Abs. 4 MRG) begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) die vertraglich vereinbarte Wertsicherung. Dieser Rechner ermittelt die rechnerische Indexanpassung – er beurteilt nicht, welcher Betrag rechtlich zulässig ist. Ob und in welchem Umfang die Grenzen auf einen konkreten Vertrag anwendbar sind (etwa bei Geschäftsraummieten, Pachten oder Unterhalt), richtet sich nach der Systematik des Gesetzes und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

    Anpassung zum 1. April

    Erfasste Wohnungsmieten werden zum 1. April des ersten vollen Kalenderjahres nach Vertragsabschluss und danach jährlich zum 1. April angepasst. Die erste Valorisierung erfolgt anteilig nach vollen Monaten.

    Vorjahresdurchschnitt & 3-%-Regel

    Grundlage ist die durchschnittliche VPI-Veränderung des vorangegangenen Kalenderjahres. Liegt sie über 3 %, wird der darüber hinausgehende Teil nur zur Hälfte berücksichtigt.

    Sondergrenzen & Übergang

    Bei Wohnungsmietverträgen mit MRG-Mietzinsbeschränkungen gelten für die Inflation 2025 maximal 1 % und für 2026 maximal 2 %. § 4 MieWeG enthält Übergangsregeln auch für Altverträge vor dem 1.1.2026; Wohnungen nach dem WGG sind grundsätzlich ausgenommen, ausgenommen § 13 Abs. 4 WGG.

    Die konkreten Grenzen und Termine ergeben sich aus dem Gesetzestext. Bitte prüfen Sie die geltende Fassung des MieWeG im RIS oder lassen Sie die Anpassung rechtlich prüfen. Eine rechnerische VPI-Anpassung ist keine Bestätigung, dass der Betrag in dieser Höhe auch gefordert werden darf – das ist keine Rechtsberatung.

    Wertsicherung in Österreich

    Der Verbraucherpreisindex

    Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs in Österreich. Die Statistik Austria veröffentlicht ihn monatlich und führt ältere Indexbasen durch Verkettung fort.

    Die Wertsicherungsklausel

    Sie regelt, welcher Index gilt, welcher Monat Ausgangspunkt ist, ab welcher Schwelle angepasst werden darf und wie oft eine Anpassung erfolgt. Ohne Klausel gibt es keine automatische Erhöhung.

    Typische Anwendungsfälle

    Mieten und Pachten, Unterhaltsvereinbarungen, Leibrenten, Baurechtszinse, Betriebskostenpauschalen und langfristige Dienstleistungsverträge werden in Österreich häufig VPI-gesichert vereinbart.

    Anpassung richtig durchführen

    Die Erhöhung wirkt für die Zukunft und sollte schriftlich und nachvollziehbar bekanntgegeben werden – idealerweise mit Angabe von Ausgangsmonat, Ausgangsindex, neuem Index und Faktor.

    VPI-Rechner, Wertsicherungsrechner und Indexrechner – was ist der Unterschied?

    VPI-Rechner

    Rechnet die Entwicklung eines Betrags anhand des Verbraucherpreisindex: Ausgangsbetrag mal Verhältnis der beiden Indexwerte. Genau das macht dieser Rechner.

    Wertsicherungsrechner

    Sammelbegriff für die Berechnung einer vertraglich vereinbarten Wertanpassung. Je nach Klausel kann dafür ein anderer Index maßgeblich sein – hier wird der VPI-Gesamtindex verwendet.

    Valorisierung

    Der Vorgang selbst: Ein vereinbarter Geldbetrag wie Miete, Pacht oder Unterhalt wird an die Indexentwicklung angepasst. Voraussetzung ist eine Wertsicherungsklausel im Vertrag.

    Indexrechner

    Oberbegriff für Rechner, die mit Indexreihen arbeiten. Die Statistik Austria stellt dafür einen offiziellen Wertsicherungsrechner mit mehreren Indizes bereit.

    Zur Gegenprüfung einzelner Werte eignet sich der offizielle Wertsicherungsrechner der Statistik Austria. Auch dort wird nur gerechnet – die rechtliche Zulässigkeit einer Anpassung wird nicht beurteilt.

    Häufig gestellte Fragen

    Nützliche Rechner & offizielle Informationen

    Ratgeber rund um Immobilien in Österreich

    Wertvolle Einblicke, Tipps und Hintergrundwissen zu Immobilienbewertung, Immobilienverkauf und Markttrends in Österreich.

    Datenstand: Juli 2026. Die Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind der Wortlaut der jeweiligen Wertsicherungsklausel und die gesetzlichen Bestimmungen. Aktuelle Monatswerte können von der Statistik Austria nachträglich revidiert werden.

    Quelle: Statistik Austria, Verbraucherpreisindex (Open Government Data, CC BY 4.0).

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